Was ist Hebammenhilfe?
Hebammenhilfe umfasst die Beratung und Betreuung während Schwangerschaft,
Geburt, Wochenbett und Stillzeit, sie ist Beratung, Begleitung und Versorgung
von Mutter und Kind. Hebammenhilfe kann von jeder schwangeren, gebärendena
oder entbundenen Frau in Anspruch genommen werden.
* Beratung und Information
* Schwangerenvorsorge
* Betreuung / Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen
* Geburtsvorbereitung
* Geburtshilfe
* Leistungen während des Wochenbetts (Wochenbettbetreuung)
* Rückbildungsgymnastik
* Zusätzliche Angebote
* Weitere Informationen zur Hebammenhilfe
Die Frau kann sich direkt an die Hebamme wenden. Die Kosten übernimmt
die Krankenkasse. Privat Versicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche
bei ihrer privaten Krankenversicherung informieren.
Beratung und Information
Für Hebammenhilfe außerhalb der Klinik setzen Sie sich möglichst
schon in der ersten Hälfte der Schwangerschaft mit einer freiberuflich
tätigen Hebamme in Ihrer Nähe in Verbindung. Sie können
zu jedem Zeitpunkt Ihrer Schwangerschaft Kontakt mit einer Hebamme aufnehmen
und sie um Rat fragen. Während eines Hausbesuchs, in einer Praxis
oder am Telefon berät Sie die Hebamme zu allen Fragen rund um Schwangerschaft,
Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Dazu gehören bespielsweise Ernährung
und Lebensweise in der Schwangerschaft, Partnerschaft und Sexualität,
Möglichkeiten der Geburtsvorbereitung, Vorbereitung auf das Kind,
soziale Hilfen in der Schwangerschaft und nach der Geburt, usw..
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Schwangerenvorsorge
Alle Vorsorgeuntersuchungen können, abgesehen vom Ultraschall, von
der Hebamme durchgeführt werden. Sie werden im Mutterpass eingetragen.
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Betreuung / Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen
Bei Schwangerschaftsbeschwerden kann Sie Ihre Hebamme auf Wunsch zu Hause
besuchen. Schwangerschaftsbeschwerden können sich in vielfältiger
Art äußern, wie z.B. Übelkeit, Unwohlsein und Schmerzen, Ängste
und Nöte, die mit der Schwangerschaft zusammenhängen. Auch der
Verdacht auf vorzeitige Wehen, Blasensprung oder Geburtsbeginn sind Gründe
für Hebammenhilfe.
Die Hebamme betreut Sie auch in besonderen Fällen, wie beispielsweise
bei Fehl- und Totgeburten, bei krank geborenen Kindern und/oder Kindern,
die kurz nach der Geburt sterben. Ihre Hebamme wird Sie begleiten und
Sie bei der Suche nach einer Selbsthilfegruppe unterstützen.
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Geburtsvorbereitung
Vorbereitung auf die Geburt und das Kind, oft als Kombination von Körperarbeit
(Körperwahrnehmung, Atem- und Entspannungsübungen, ausprobieren
von Gebärpositionen), sachlicher Information und Gesprächen
in der Gruppe rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.
Es gibt Kurse für Frauen und Kurse für Paare, als Wochenendkurse
oder als fortlaufende Abendkurse. Bei Partnerkursen wird die Partnergebühr
nicht von den Krankenkassen übernommen und muss privat entrichtet
werden. Dies gilt ebenso für versäumte Kursstunden. Es gibt
auch die Möglichkeit der Einzelunterweisung auf ärztliche Anordnung
(Rezept). Sie sollten sich frühzeitig (ca. 20.Woche) zu einem Kurs
anmelden. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig über die Möglichkeiten
in Ihrer Umgebung.
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Geburtshilfe
Geburtshilfe gehört zu den vorbehaltenen Tätigkeiten der Hebamme.
Zu jeder Geburt muß eine Hebamme hinzugezogen werden. Bei Komplikationen,
bzw. regelwidrigen Verläufen muss die Hebamme einen Arzt hinzuziehen.
Die Hebamme begleitet Sie und Ihren Partner in allen Phasen der Geburt.
Sie unterstützt Sie beim Atmen und Entspannen und berät Sie
bei der Wahl hilfreicher Gebärpositionen. Ihre Hebamme beobachtet,
untersucht und dokumentiert. Sie beantwortet Ihre Fragen zum Geburtsablauf,
zur Überwachung und zu evtl. medizinischen Unterstützungsmaßnahmen.
Sie hilft Ihnen beim ersten Stillen und nimmt die erste Vorsorgeuntersuchung
beim Kind vor.
Jede normale Geburt kann die Hebamme in eigener Verantwortung leiten.
Es gibt die Möglichkeiten für eine
* Geburt in der Klinik: Hebammen sind im Schichtdienst für Sie
da. Nach der Geburt können Sie mit Ihrem
Kind noch ein paar Tage in der Klinik bleiben.
* Geburt in der Klinik mit 'Ihrer' Hebamme: Die Hebamme, die Sie schon während
der Schwangerschaft
betreut hat, begleitet Sie in die Klinik und leitet - unabhängig
vom Schichtdienst - die Geburt.
Dieses System ist nicht weit verbreitet und wird z.T. in Kliniken
mit 'Beleghebammen' praktiziert.
* Geburt im Geburtshaus: Ein Team von Hebammen begleitet Sie umfassend. Durchgehende
und persönliche Betreuung in einer vertrauensvollen
Atmosphäre und ein vielfältiges Angebot rund um die Geburt
ermöglichen Ihnen die Geburt selbstbestimmt und eigenverantwortlich
zu erleben.
* ambulante Geburt: Sie gehen zur Geburt in die Klinik, Geburtshaus oder Praxis.
Nach problemlosem Verlauf
gehen Sie später mit Ihrem Kind nach Hause. Wenn Sie eine ambulante
Geburt planen, sollten Sie sich
rechtzeitig um eine freiberufliche Hebamme kümmern, die Sie
anschließend zu Hause betreut.
* Hausgeburt: Ihre Hebamme, die Sie schon während der Schwangerschaft
betreut hat, begleitet Sie
bei der Geburt zu Hause im Kreis Ihrer Familie und in Ihrem gewohnten
Umfeld. Wenn Sie eine Hausgeburt
wünschen oder dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig
an eine in der Hausgeburtshilfe tätige
Hebamme.
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Leistungen während des Wochenbetts (Wochenbettbetreuung)
Unabhängig von der Art der Entbindung haben Sie Anspruch auf Hausbesuche
durch eine Hebamme. Bis zum 10. Tag nach der Geburt besucht Sie die Hebamme
in der Regel täglich. Später nach Absprache. Von der Krankenkasse
werden Besuche bis 8 Wochen nach der Geburt übernommen. Danach kann
Sie die Hebamme zur Stillberatung noch zwei Mal besuchen. Weitere Besuche
werden von der Krankenkasse übernommen, wenn sie ärztlich angeordnet
sind (auch vom Haus- oder Kinderarzt).
Die Wochenbettbetreuung umfasst
* die Versorgung des Nabels,
* Beobachtung des allgemeinen Zustands des Säuglings (Temperatur, Atmung,
Trinkverhalten, Gewicht),
* Ernährungsberatung und Anleitung zur Pflege des Säuglings,
* Hilfe bei Blähungen,
* Anleitung zum Stillen und Hilfe bei Stillschwierigkeiten,
* Kontrolle der Wundheilung bei Kaiserschnitt, Dammschnitt oder -riss,
* Kontrolle der Gebärmutter-Rückbildung und erste Übungen zur
Rückbildung,
* beratende Gespräche über Empfängnisverhütung, Impfen,
Kindererziehung,
* Informationen über Beratungsstellen, Gesprächskreise und Selbsthilfegruppen
für Eltern und Kinder.
Die Hebamme informiert Sie über zusätzliche Angebote die nicht
von den Krankenkassen übernommen werden (z.B. Babyschwimmen, Babymassage,
Yoga nach der Geburt, etc.).
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Rückbildungsgymnastik
Hier ist Zeit und Raum für Bewegung und Entspannung. Es werden Körperübungen
gezeigt zur Linderung bei Rückenschmerzen und Nackenverspannungen,
zur Kräftigung des Beckenbodens und der Bauch- und Rückenmuskulatur.
Atem- Entspannungs- und Lockerungsübungen helfen das körperliche
und seelische Gleichgewicht wiederzufinden. Rückbildungskurse werden
mit und ohne Baby angeboten. Der richtige Zeitpunkt, einen Rückbildungskurs
zu beginnen, ist ab der 3. Woche nach der Geburt und liegt für die
meisten Frauen zwischen acht Wochen und vier Monaten nach der Geburt.
Rückbildungsgymnastik findet in der Regel in der Gruppe statt. Die
Krankenkasse übernimmt die Kosten für 10 Stunden.
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Zusätzliche Angebote
Viele Hebammen haben zusätzliche Qualifikationen und halten weitere
Angebote bereit, die in der Regel nicht von den Kassen übernommen
werden wie z.B.:
* Akupunktur
* autogenes Training
* Babymassage
* Babyschwimmen
* Bauchtanz
* Beckenbodengymnastik
* Ernährungsberatung
* Homöopathie
* PEKiP (Prager-Eltern-Kind-Programm) Eltern mit Ihren Babys
während des 1.Lebensjahres in kleinen Gruppen.
* Psychologische Beratung
* Reflexzonenmassage
* Säuglingspflege
* Schwangerschaftsschwimmen
* Shiatsu für Schwangere und Mütter
* Wassershiatsu
* Yoga während der Schwangerschaft und nach der Geburt
* und anderes mehr ...
Sprechen Sie Ihre Hebamme darauf an.
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Weitere Informationen zur Hebammenhilfe
Weitere Informationen zu den Tätigkeiten freiberuflicher Hebammen
finden Sie beim
* Hebammenverband Hamburg e.V. und unter
* und unter www.hebammen.de.
Allgemeine Informationen über Hebammenberuf gibt es beim
* Bund Deutscher Hebammen (BDH) und beim
* Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. (BfHD)
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