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Was ist Hebammenhilfe?

 

Hebammenhilfe umfasst die Beratung und Betreuung während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit, sie ist Beratung, Begleitung und Versorgung von Mutter und Kind. Hebammenhilfe kann von jeder schwangeren, gebärendena oder entbundenen Frau in Anspruch genommen werden.

* Beratung und Information
* Schwangerenvorsorge
* Betreuung / Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen
* Geburtsvorbereitung
* Geburtshilfe
* Leistungen während des Wochenbetts (Wochenbettbetreuung)
* Rückbildungsgymnastik
* Zusätzliche Angebote
* Weitere Informationen zur Hebammenhilfe

Die Frau kann sich direkt an die Hebamme wenden. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Privat Versicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenversicherung informieren.


Beratung und Information

Für Hebammenhilfe außerhalb der Klinik setzen Sie sich möglichst schon in der ersten Hälfte der Schwangerschaft mit einer freiberuflich tätigen Hebamme in Ihrer Nähe in Verbindung. Sie können zu jedem Zeitpunkt Ihrer Schwangerschaft Kontakt mit einer Hebamme aufnehmen und sie um Rat fragen. Während eines Hausbesuchs, in einer Praxis oder am Telefon berät Sie die Hebamme zu allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Dazu gehören bespielsweise Ernährung und Lebensweise in der Schwangerschaft, Partnerschaft und Sexualität, Möglichkeiten der Geburtsvorbereitung, Vorbereitung auf das Kind, soziale Hilfen in der Schwangerschaft und nach der Geburt, usw..

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Schwangerenvorsorge

Alle Vorsorgeuntersuchungen können, abgesehen vom Ultraschall, von der Hebamme durchgeführt werden. Sie werden im Mutterpass eingetragen.

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Betreuung / Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen

Bei Schwangerschaftsbeschwerden kann Sie Ihre Hebamme auf Wunsch zu Hause besuchen. Schwangerschaftsbeschwerden können sich in vielfältiger Art äußern, wie z.B. Übelkeit, Unwohlsein und Schmerzen, Ängste und Nöte, die mit der Schwangerschaft zusammenhängen. Auch der Verdacht auf vorzeitige Wehen, Blasensprung oder Geburtsbeginn sind Gründe für Hebammenhilfe.

Die Hebamme betreut Sie auch in besonderen Fällen, wie beispielsweise bei Fehl- und Totgeburten, bei krank geborenen Kindern und/oder Kindern, die kurz nach der Geburt sterben. Ihre Hebamme wird Sie begleiten und Sie bei der Suche nach einer Selbsthilfegruppe unterstützen.

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Geburtsvorbereitung

Vorbereitung auf die Geburt und das Kind, oft als Kombination von Körperarbeit (Körperwahrnehmung, Atem- und Entspannungsübungen, ausprobieren von Gebärpositionen), sachlicher Information und Gesprächen in der Gruppe rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.

Es gibt Kurse für Frauen und Kurse für Paare, als Wochenendkurse oder als fortlaufende Abendkurse. Bei Partnerkursen wird die Partnergebühr nicht von den Krankenkassen übernommen und muss privat entrichtet werden. Dies gilt ebenso für versäumte Kursstunden. Es gibt auch die Möglichkeit der Einzelunterweisung auf ärztliche Anordnung (Rezept). Sie sollten sich frühzeitig (ca. 20.Woche) zu einem Kurs anmelden. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig über die Möglichkeiten in Ihrer Umgebung.

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Geburtshilfe

Geburtshilfe gehört zu den vorbehaltenen Tätigkeiten der Hebamme. Zu jeder Geburt muß eine Hebamme hinzugezogen werden. Bei Komplikationen, bzw. regelwidrigen Verläufen muss die Hebamme einen Arzt hinzuziehen. Die Hebamme begleitet Sie und Ihren Partner in allen Phasen der Geburt. Sie unterstützt Sie beim Atmen und Entspannen und berät Sie bei der Wahl hilfreicher Gebärpositionen. Ihre Hebamme beobachtet, untersucht und dokumentiert. Sie beantwortet Ihre Fragen zum Geburtsablauf, zur Überwachung und zu evtl. medizinischen Unterstützungsmaßnahmen. Sie hilft Ihnen beim ersten Stillen und nimmt die erste Vorsorgeuntersuchung beim Kind vor.

Jede normale Geburt kann die Hebamme in eigener Verantwortung leiten. Es gibt die Möglichkeiten für eine

* Geburt in der Klinik: Hebammen sind im Schichtdienst für Sie da. Nach der Geburt können Sie mit Ihrem
    Kind noch ein paar Tage in der Klinik bleiben.
* Geburt in der Klinik mit 'Ihrer' Hebamme: Die Hebamme, die Sie schon während der Schwangerschaft
   betreut hat, begleitet Sie in die Klinik und leitet - unabhängig vom Schichtdienst - die Geburt.
   Dieses System ist nicht weit verbreitet und wird z.T. in Kliniken mit 'Beleghebammen' praktiziert.
* Geburt im Geburtshaus: Ein Team von Hebammen begleitet Sie umfassend. Durchgehende und persönliche    Betreuung in einer vertrauensvollen Atmosphäre und ein vielfältiges Angebot rund um die Geburt
   ermöglichen Ihnen die Geburt selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu erleben.
* ambulante Geburt: Sie gehen zur Geburt in die Klinik, Geburtshaus oder Praxis. Nach problemlosem Verlauf
   gehen Sie später mit Ihrem Kind nach Hause. Wenn Sie eine ambulante Geburt planen, sollten Sie sich
   rechtzeitig um eine freiberufliche Hebamme kümmern, die Sie anschließend zu Hause betreut.
* Hausgeburt: Ihre Hebamme, die Sie schon während der Schwangerschaft betreut hat, begleitet Sie
   bei der Geburt zu Hause im Kreis Ihrer Familie und in Ihrem gewohnten Umfeld. Wenn Sie eine Hausgeburt
   wünschen oder dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig an eine in der Hausgeburtshilfe tätige
   Hebamme.

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Leistungen während des Wochenbetts (Wochenbettbetreuung)

Unabhängig von der Art der Entbindung haben Sie Anspruch auf Hausbesuche durch eine Hebamme. Bis zum 10. Tag nach der Geburt besucht Sie die Hebamme in der Regel täglich. Später nach Absprache. Von der Krankenkasse werden Besuche bis 8 Wochen nach der Geburt übernommen. Danach kann Sie die Hebamme zur Stillberatung noch zwei Mal besuchen. Weitere Besuche werden von der Krankenkasse übernommen, wenn sie ärztlich angeordnet sind (auch vom Haus- oder Kinderarzt).

Die Wochenbettbetreuung umfasst

* die Versorgung des Nabels,
* Beobachtung des allgemeinen Zustands des Säuglings (Temperatur, Atmung, Trinkverhalten, Gewicht),
* Ernährungsberatung und Anleitung zur Pflege des Säuglings,
* Hilfe bei Blähungen,
* Anleitung zum Stillen und Hilfe bei Stillschwierigkeiten,
* Kontrolle der Wundheilung bei Kaiserschnitt, Dammschnitt oder -riss,
* Kontrolle der Gebärmutter-Rückbildung und erste Übungen zur Rückbildung,
* beratende Gespräche über Empfängnisverhütung, Impfen, Kindererziehung,
* Informationen über Beratungsstellen, Gesprächskreise und Selbsthilfegruppen für Eltern und Kinder.

Die Hebamme informiert Sie über zusätzliche Angebote die nicht von den Krankenkassen übernommen werden (z.B. Babyschwimmen, Babymassage, Yoga nach der Geburt, etc.).

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Rückbildungsgymnastik

Hier ist Zeit und Raum für Bewegung und Entspannung. Es werden Körperübungen gezeigt zur Linderung bei Rückenschmerzen und Nackenverspannungen, zur Kräftigung des Beckenbodens und der Bauch- und Rückenmuskulatur. Atem- Entspannungs- und Lockerungsübungen helfen das körperliche und seelische Gleichgewicht wiederzufinden. Rückbildungskurse werden mit und ohne Baby angeboten. Der richtige Zeitpunkt, einen Rückbildungskurs zu beginnen, ist ab der 3. Woche nach der Geburt und liegt für die meisten Frauen zwischen acht Wochen und vier Monaten nach der Geburt. Rückbildungsgymnastik findet in der Regel in der Gruppe statt. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für 10 Stunden.

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Zusätzliche Angebote

Viele Hebammen haben zusätzliche Qualifikationen und halten weitere Angebote bereit, die in der Regel nicht von den Kassen übernommen werden wie z.B.:

* Akupunktur
* autogenes Training
* Babymassage
* Babyschwimmen
* Bauchtanz
* Beckenbodengymnastik
* Ernährungsberatung
* Homöopathie
* PEKiP (Prager-Eltern-Kind-Programm) Eltern mit Ihren Babys
   während des 1.Lebensjahres in kleinen Gruppen.
* Psychologische Beratung
* Reflexzonenmassage
* Säuglingspflege
* Schwangerschaftsschwimmen
* Shiatsu für Schwangere und Mütter
* Wassershiatsu
* Yoga während der Schwangerschaft und nach der Geburt
* und anderes mehr ...

Sprechen Sie Ihre Hebamme darauf an.

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Weitere Informationen zur Hebammenhilfe

Weitere Informationen zu den Tätigkeiten freiberuflicher Hebammen finden Sie beim

* Hebammenverband Hamburg e.V. und unter
* und unter www.hebammen.de.

Allgemeine Informationen über Hebammenberuf gibt es beim

* Bund Deutscher Hebammen (BDH) und beim
* Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. (BfHD)

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